Contena-Ochsner AG darf selbstständig Konformitätsbewertungen für WIGA-Lifterwaagen durchführen
Wie alle «Selbsttätigen Waagen für Einzelwägung» müssen auch unsere bewährten WIGA-Lifterwaagen über ein Baumusterprüfzertifikat verfügen, damit sie zum Einsatz kommen dürfen resp. eichfähig sind. Dies muss von einer sogenannten Konformitätsbewertungsstelle (KBS) ausgestellt werden.
Jede einzelne Waage muss zudem eine Konformitätsbewertung nach Modul D oder Modul F durchlaufen (früher Ersteichung). Erst danach dürfen die Lifterwaagen eichpflichtig verwendet werden.
- Modul D: Die Herstellerin (z.B. Contena-Ochsner AG) unterhält ein von einer KBS (z.B. Eidg. Institut für Metrologie METAS in der Schweiz oder Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aus Deutschland) anerkanntes und von dieser überwachtes Qualitätssicherungssystem für die Herstellung, Endabnahme und Prüfung der betreffenden Messmittel.
- Modul F: Eine von der Herstellerin gewählte KBS (z.B. METAS oder PTB) führt die erforderlichen Prüfungen durch, um die Konformität des Messmittels mit der im Baumusterprüfzertifikat beschriebenen Bauart zu prüfen.
Bisher waren nur Konformitätsbewertungen nach Modul F möglich. Seit kurzem verfügt nun auch die Contena-Ochsner AG über ein Qualitätssicherungssystem für die Herstellung, Endabnahme und Prüfung unserer WIGA-Lifterwaagen, welches mit Audit vom 25.10.23 von der KBS der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) anerkannt wurde.
Damit darf die Contena-Ochsner AG in alleiniger Verantwortung die Konformitätsbewertung nach Modul D durchführen und erklären, dass unsere WIGA-Lifterwaagen dem in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster entsprechen und die einschlägigen Anforderungen der Messgeräterichtlinie erfüllen. Dadurch gewinnen wir massgeblich an Flexibilität im Bereich der Endabnahme und Prüfung von WIGA-Lifterwaagen.
Unser Qualitätssicherungssystem wird stetig verbessert und weiterentwickelt. Zudem werden wir jährlich Konformitätsbewertungsstellen PTB auditiert, um festzustellen, ob wir als Hersteller die Anforderungen des Qualitätssicherungssystems einhalten und die damit verbundenen Verpflichtungen vorschriftsmässig erfüllen.