Die neue EN1501-1:2021 für Hecklader-Kehrichtfahrzeuge

Aktuelles

Bestimmt haben Sie bereits gehört, dass eine neue EU-Norm für Hecklader-Kehrichtfahrzeuge viele Änderungen mit sich bringt. Doch was bedeutet das konkret und gilt das auch für die Schweiz? Der folgende Beitrag klärt auf.

Die neue Norm EN1501-1 betrifft alle Hecklader-Kehrichtfahrzeuge resp. Deren Sicherheitsanforderungen – soweit so gut. Gültig ist sie bereits seit 11. Oktober 2023 und ja, sie wurde basierend auf Art. 4 THG vollumfänglich ins Schweizer Recht übernommen und entfaltet daher ihre Gültigkeit bereits heute.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Arbeitsscheinwerfer und Arbeitsraumbeleuchtung

  • Das Heckladerfahrzeug muss mit Arbeitsleuchten mit insgesamt 1’200 bis 4’000 Lumen ausgestattet werden, welche den Bereich A in der untenstehenden Grafik «Neue Anforderungen an Arbeitsscheinwerfer» abgebildet ist.
  • Der Bereich B muss gleichmässig mit mindestens einer zusätzlichen Arbeitsleuchte von maximal 4’000 Lumen ausgerüstet werden.
  • Die Arbeitsleuchten müssen so montiert sein, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden.
Neue Anforderungen für Arbeitsscheinwerfer.

Rückraumüberwachung (Kamera-Monitor-System)

  • Der rot umrandete Bereich auf der untenstehenden Grafik «Neue Anforderungen für Rückraumüberwachung» muss vom Fahrer mittels Kamerasystem überblickt werden können:
    • Während der Vorwärtsfahrt bis 40 km/h
    • Während der Rückwärtsfahrt
    • Während aller Beladebewegungen
    • Zu Beginn des Öffnens des Heckteiles
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Neue Anforderungen für Rückraumüberwachung.

Rückwärtsfahren und Rückrollerkennung

  • Fahrgestelle müssen mit einer Rückrollerkennung ausgerüstet sein
  • Rückwärtsrollen ohne eingelegten Retourgang wird erkannt und an die Aufbausteuerung kommuniziert.
  • Fahrgeschwindigkeit für das Rückwärtsfahren muss auf 9 km/h begrenzt sein.
  • Tempo beim Vorwärtsfahren muss durch die Aufbausteuerung sowohl mit 9 km/h als auch mit 30 km/h begrenzt werden können

Trittbretter und deren Stellungsüberwachung

  • Nach der neuen Norm müssen 3 mögliche Positionen der Trittbretter erkannt werden:
    • Unnutzbare Position: Das Trittbrett ist in einer Position, die verhindert, dass man darauf steht – z.B. senkrecht gefaltet.
    • Nutzposition: Trittbrett ist in einer Position, die es ermöglicht, darauf zu stehen, das Trittbrett ist aber nicht belegt.
    • Besetzt Stellung: Das Trittbrett befindet sich in einer Position, in der es möglich ist, darauf zu stehen, und es steht tatsächlich jemand darauf.

Die Stellungsüberwachung der Trittbretter ist im Alltag mit Abstand am einschneidendsten, da im Prinzip nur mit hochgeklapptem Trittbrett rückwärtsgefahren oder gerollt werden kann. Entsprechend muss das Trittbrett jedes Mal manuell oder im Idealfall automatisch in die unnutzbare Position gebracht werden, bevor sich das Fahrzeug rückwärts bewegt.

Die Contena-Ochsner AG bietet schon heute nutzerfreundliche Lösungsansätze, welche das Rückwärtsfahren oder -rollen ermöglichen, ohne eine Zeitstrafe zu erhalten. Dank dem innovativen Rückfahrsicherheitssystem (RSS), welches durch die SIBE Schweiz eine Baumusterprüfung hat, wird es auch in Zukunft möglich sein mit maximal 5 km/h rückwärtszufahren, während das Trittbrett besetzt ist.

Die nachfolgende Grafik zeigt auf, welche Trittbrettstellungen welche Einschränkungen zur Folge haben, sofern das Fahrzeug nicht mit RSS ausgerüstet ist:

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Trittbretter und deren Stellungsüberwachung

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