- Trittbretter und deren Stellungsüberwachung
- Nach der neuen Norm müssen 3 mögliche Positionen der Trittbretter erkannt werden:
- Unnutzbare Position: Das Trittbrett ist in einer Position, die verhindert, dass man darauf steht – z.B. senkrecht gefaltet.
- Nutzposition: Trittbrett ist in einer Position, die es ermöglicht, darauf zu stehen, das Trittbrett ist aber nicht belegt.
- Besetzt Stellung: Das Trittbrett befindet sich in einer Position, in der es möglich ist, darauf zu stehen, und es steht tatsächlich jemand darauf.
Die Stellungsüberwachung der Trittbretter ist im Alltag mit Abstand am einschneidendsten, da im Prinzip nur mit hochgeklapptem Trittbrett rückwärtsgefahren oder gerollt werden kann. Entsprechend muss das Trittbrett jedes Mal manuell oder im Idealfall automatisch in die unnutzbare Position gebracht werden, bevor sich das Fahrzeug rückwärts bewegt.
Die Contena-Ochsner AG bietet schon heute nutzerfreundliche Lösungsansätze, welche das Rückwärtsfahren oder -rollen ermöglichen, ohne eine Zeitstrafe zu erhalten. Dank dem innovativen Rückfahrsicherheitssystem (RSS), welches durch die SIBE Schweiz eine Baumusterprüfung hat, wird es auch in Zukunft möglich sein mit maximal 5 km/h rückwärtszufahren, während das Trittbrett besetzt ist. Erfahren Sie hier mehr über unser RSS.
Die nachfolgende Grafik zeigt auf, welche Trittbrettstellungen welche Einschränkungen zur Folge haben, sofern das Fahrzeug nicht mit RSS ausgerüstet ist:
Trittbretter und deren Stellungsüberwachung